Das Bundesgericht hat im Urteil vom 18. Mai 2020 (BGer 9C_625/2019) entschieden, dass ein Versicherter zu Unrecht bezogene Rentenleistungen in der Höhe von CHF 176'442.—nicht mehr zurückerstatten muss. Im Entscheid ging es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rückforderungsanspruch der IV-Stelle verwirkt.
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