Haftpflicht – Schadenersatz – Genugtuung

In einem Haftpflichtfall haben Sie mannigfaltige Ansprüche gegen den Haftpflichtigen oder seine Versicherung. Es lohnt sich, hier den Rat von Spezialisten beizuziehen. Wer einen Schaden verursacht hat und dafür einstehen muss, ist verpflichtet, den ganzen Schaden zu ersetzen, der durch sein Fehlverhalten entstanden ist. Sie als geschädigte Person müssen finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Neben dem Lohnausfall müssen auch die Nachteile im Privatleben abgedeckt werden, insbesondere Einschränkungen in der Haushalttätigkeit und Betreuungsarbeit.

Zudem müssen sämtliche durch den Schadenfall verursachten notwendigen Kosten ersetzt werden, vom Sachschaden über ungedeckte Heilungs- und Therapiekosten, Reise- und Transportkosten bis hin zu den Pflege- und Betreuungskosten. Schliesslich muss der Haftpflichtige oder sein Versicherer die Anwaltskosten übernehmen.

Sie haben Anspruch auf Genugtuung, also auf einen finanziellen Ersatz für Schmerzen, Ängste und bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Das Schmerzensgeld entschädigt auch entgangenen Lebensgenuss, durchkreuzte Lebenspläne, dass Hobbys nicht mehr ausgeübt werden können und das Sozial- und Familienleben beeinträchtigt ist.

Wer einen Schaden geltend machen will, muss ihn beweisen können. Deshalb brauchen Sie unsere Unterstützung.

 

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