Arzthaftpflicht und Medizinprodukthaftung

Im Arzthaftpflichtrecht sind Sie auf einen spezialisierten Anwalt angewiesen. Vermuten Sie, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, klären wir ab, ob Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

Geschädigte Patienten müssen dem Arzt den Fehler nachweisen können. Haftpflichtforderungen gegen Ärzte oder Spitäler sind mit grossen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Das Gleiche gilt bei Haftpflichtforderungen gegenüber einem Hersteller für fehlerhafte Medikamente und Medizinprodukte wie schadhafte Hüftprothesen oder gesundheitsschädigende Brustimplantate.

Wir haben reiche Erfahrung mit Arzthaftpflichtfällen und beraten Sie kompetent.

 

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