Nach dem Vortrag von Bettina Umhang und Jörg Jeger an der HAVE-Sozialversicherungstagung am 13. Mai 2025 ist der Beitrag von Jörg Jeger in der SZS 5/2025 erschienen. Der Beitrag ist ein wichtiger Schritt in der Debatte um einen faireren und wissenschaftlich fundierten Umgang mit langfristigen Unfallfolgen. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts werden Renten in der Unfallversicherung nur dann zugesprochen, wenn die Folgen bildgebend oder apparativ nachweisbar sind. Diese Unterscheidung zwischen körperlichen und insbesondere psychischen, psychosomatischen und kognitiven Unfallfolgen ist medizinisch nicht haltbar. Jörg Jeger zeigt überzeugend auf, dass auch psychische, psychosomatische und kognitive Leiden gleich zu behandeln sind, sofern Fachärztinnen und Fachärzte die natürliche Kausalität im Einzelfall schlüssig und evidenzbasiert darlegen. Diesen Ansatz unterstützen wir. Wir wünschen uns, dass dadurch endlich eine Diskussion in Gang kommt, die Rechtsprechung angepasst wird und Menschen mit nicht apparativ nachweisbaren Unfallfolgen nicht länger ohne gesetzliche Grundlage benachteiligt werden.