Spital verletzt wirtschaftliche Aufklärungspflicht gegenüber den Angehörigen der Patientin

Die Ärztinnen und Ärzte, sowie die Spitäler, haben eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht. Sie müssen Patientinnen und Patienten über die entstehenden Behandlungskosten transparent informieren, wenn diese nicht durch die Krankenkasse gedeckt sind. Die Aufklärungspflicht besteht bereits dann, wenn Zweifel bestehen, ob die Krankenversicherung bezahlt. Hinweise auf Formularen oder «im Kleingedruckten», wonach allfällige Mehrkosten zulasten des Patienten gingen, genügen nicht.

Im konkreten tragischen Fall geht es um eine Iranerin, die in der Schweiz behandelt wurde, am Ende wegen schweren Komplikationen längere Zeit im Schweizer Spital auf der Intensivstation lag und schliesslich kurze Zeit nach ihrer Rückführung in den Iran verstarb. Gemäss der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht hätten die Spitalangestellten die Patientin und ihre Angehörigen gleich von Beginn weg ausdrücklich auf das hohe Kostenrisiko aufmerksam machen müssen. Dies etwa mit dem Hinweis, dass bei Komplikationen sehr hohe Behandlungskosten entstehen können, welche ein Vielfaches der üblichen Kosten betragen. Stattdessen liess das Spital die Angehörigen lediglich ein Formular unterschreiben, auf welchem eine Fallpauschale und Arzthonorare von insgesamt CHF 13'500 aufgeführt waren. Die Behandlung habe jedoch schlussendlich CHF 150'000 gekostet. Das Spital hat in diesem Fall seine wirtschaftliche Aufklärungspflicht verletzt. Hier geht’s zum Artikel.

 13. März 2024 / Bettina Umhang

Dieser Text ist nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen, sondern enthält die Urteils- und Gesetzesauslegung und die Rechtsmeinung der Autorin.