Wurde Ihre IV Rente abgelehnt…

…weil der Invaliditätsgrad knapp unter 40% gelegen hat? Dann besteht seit dem 1. Januar 2024 Hoffnung, doch noch zu einer Rente zu kommen. Grund dafür ist eine Änderung der IV-Verordnung.

Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie als gesunder Mensch verdienen könnten und dem Einkommen, dass Sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung noch verdienen könnten. Bei Personen, welche nach Eintritt der Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielen können, wird anhand von statistischen Werten ein theoretisches Einkommen bestimmt. Man weiss seit langem, dass diese theoretischen Löhne viel zu hoch sind und entsprechend der Invaliditätsgrad zu tief. Seit dem 1. Januar 2024 werden von diesem statistisch bestimmten Tabellenlohn standardmässig 10 % abgezogen. Wenn bei Ihnen bei der ersten Rentenberechnung dieser Abzug nicht gemacht worden ist und der Abzug zu einer Rente führen würde, können Sie sich wieder bei der IV anmelden.