«Standard ist gut, aber offenbar ist es dann doch nicht überall so»

24. September 2026

Bettina Umhang im Kassensturzbeitrag «Lücke im Haftpflichtsystem: Wer bezahlt nach misslungener OP?»

Zigtausende Menschen werden in der Schweiz jährlich medizinisch behandelt. Die meisten der Behandlungen erfolgen ohne weitere Probleme, aber bei zehntausenden kommt es zu medizinischen Behandlungsfehlern. Haftpflichtansprüche aufgrund eines Fehlers oder einer Sorgfaltspflichtverletzung geltend zu machen, gestaltet sich für die Betroffenen schwierig, denn es sind die Patient:innen, die den entsprechenden Beweis erbringen müssen. Das ist nicht einfach, ausserdem ist es teuer, dauert und braucht einen langen Atem. Der Streit um berechtigte Ansprüche ähnelt nicht selten dem Kampf von David gegen Goliath.

Hinzu kommt: Es bestehen Lücken im System, wie der Kassensturzbeitrag vom 22. September 2026 zeigt. Hat ein Arzt, eine Ärztin zum Zeitpunkt der Schadenanmeldung (Claims-made-Prinzip) keine – wohlgemerkt – obligatorische Haftpflichtversicherung (mehr) oder keine ausreichende Nachrisikodeckung, fallen Patient:innen durch die Maschen, denn dann gibt es keine Versicherung, die für den Schaden aufkommt. Das kann vorkommen, wenn z. B. ein Spital Konkurs geht, ein Arzt, eine Ärztin aufhört zu arbeiten oder stirbt und eben keine Nachrisikodeckung vorhanden ist. Oder wenn die Versicherung dem Arzt die Versicherung kündigt und ihm keine Nachdeckung gewährt. Laut Versicherungsverband sei eine solche Nachrisikodeckung Standard, aber wie Bettina Umhang kommentiert: «Standard ist gut, aber offenbar ist es dann doch nicht überall so.» Der Fall, über den der Kassensturz berichtet, zeigt dies exemplarisch, dort bestand genau diese Lücke: Der Arzt war bei der Operation noch versichert. Die frühere Versicherung lehnte dennoch eine Deckung ab, weil der Anspruch erst nach der Kündigung gemeldet wurde. Eine Nachfolgeversicherung oder Nachdeckung bestand nicht. Gegen den Arzt persönlich vorzugehen, ist praktisch wenig wert, wenn er hohe offene Verlustscheine hat.

Hier sehen Sie den Beitrag von Bettina Umhang im Kassensturz.

Was können Patient:innen tun?

  • Eine kundenfreundliche Rechtsschutzversicherung inkl. Gesundheitsrechtschutz abschliessen, die die Abklärungen und Durchsetzung der Ansprüche im Bedarfsfall finanziert. Dies jetzt sofort, bevor etwas passiert ist. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es in der Regel finanziell ruinös oder schlicht nicht finanzierbar, die Ansprüche geltend zu machen.
  • Bei ausrechend Mitteln oder kundenfreundlicher Rechtsschutz: Zur Patientenanwältin oder zum Patientenanwalt, welche:r fachärztliche Beratung beizieht; Verhandlungen, wenn nötig gemeinsames neutrales Gutachten; notfalls Klage.
  • Ohne Geldmittel und ohne kundenfreundliche Rechtsschutz bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler / eine Sorgfaltspflichtverletzung: niederschwellige, aber gute medizinische Fachmeinung einholen (z. B. fachärztliche Einschätzung via Patientenstelle / SPO). Auf dieser Basis weiss man, ob ein Weiterverfolgen sich lohnen könnte. Die Auseinandersetzung mit dem Arzt / dem Spital und mit der Versicherung ist damit aber noch nicht finanziert. 

Ungelöste Probleme: Wenn das Geld fehlt, keine kundenfreundliche Rechtsschutzversicherung besteht oder diese den Fall zu Unrecht als aussichtslos erklärt.

 

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