Am 31. März 2026 fand die IV-Tagung, organisiert von KSPartner, zum 22. Mal in Lenzburg statt. Gewohnt aufschlussreich war der Überblick über die Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungs- und Haftpflichtrecht, gewohnt interessant das gesamte Tagungsprogramm – inklusive Referat unserer Büropartnerin Nathalie Lang zum Thema «Direktes Forderungsrecht und Verjährung: Was ist zu beachten?». Verständlich und stichfest erläuterte Nathalie den Zweck des Direktanspruchs und wie er einzuordnen ist, zeigte Voraussetzungen, Wirkungen und Einreden auf und sprach über praxisrelevante Konstellation. Dieser Überblick über das direkte Forderungsrecht und die Verjährung bot eine umfassende Auffrischung und machte deutlich, dass der Direktanspruch ein echter Fortschritt ist – wenn auch primär im Obligatorium. Dass der Beginn der Verjährungen weiterhin uneinheitlich bleibt und vor allem für das Krankentaggeld eine Sonderregelung besteht, findet Nathalie Lang zu Recht nicht überzeugend.