Dass sich der Bund mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana in besonderer Weise der Betroffenen annimmt, zeugt von einer erfreulichen Hilfe für die Solidarität mit diesen Opfern – zeigt aber gleichzeitig, wo die Grenzen des Opferhilfegesetzes (OHG) sind. Denn die Schäden anderer Opfer von Straftaten – insbesondere von Minderjährigen – bleiben im heutigen OHG aufgrund von Leistungsdeckelungen oftmals unentschädigt.
Es ist an der Zeit, das Opferhilfegesetz im Sinne der Opfer und ohne dogmatische Vorbehalte zu revidieren, statt Sonderlösungen zu entwickeln, die nicht weit tragen.
Mehr dazu lesen Sie hier im Beitrag von unserem Büropartner Frank Goecke im Plädoyer 2/2026.