Der Bundesrat schlägt vor, Art. 6 UVG zu ergänzen, dass Opfer sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen künftig Leistungen der Unfallversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Tat bei Bewusstsein waren. Auslöser ist ein Bundesgerichtsurteil (8C_548/2023), das Opfern chemischer Unterwerfung den UVG-Schutz verweigerte.
Diese Lücke zu schliessen, ist richtig und längst überfällig.
Wir Anwält:innen von advo5 begrüssen diesen Schritt und werden die Vernehmlassung aufmerksam begleiten.