Organisationsverschulden

22. Dezember 2021

Mehrere Bewohner einer Wohngruppe der Schweizerischen Epilepsie-Stiftung wurden geschädigt. Zwei Todesfälle und ein Sturz aus dem Fenster ist die traurige Bilanz.

Aus dem Artikel der NZZ am Sonntag ist zu entnehmen, dass es dem EPI-Wohnwerk an personellen Ressourcen mangelt und die Institution, wie viele andere Einrichtungen, unter Spardruck steht.

Diese Ausgangslage kann allerdings eine Haftung aus Organisationsverschulden zur Folge haben. Denn Fehler bei der Organisation, bei der Koordination und bei der Sicherstellung der dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlungsabläufe können eine Haftung gemäss dem Organisationsverschulden auslösen.

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