Kurzurlaub für pflegende Angehörige und Betreuungsurlaub für Eltern

Seit Anfang diesen Jahres gibt es einen Kurzurlaub für pflegende Angehörige und seit 1. Juli 2021 neu auch einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von verunfallten und kranken Kindern.

Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten

Bereits auf den 1. Januar 2021 ist im Obligationenrecht ein bezahlter Urlaub eingeführt worden, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner betreuen können. Eine Lebenspartnerschaft muss mindestens seit fünf Jahren bestehen. Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr.

Betreuungsgutschriften der AHV

Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV wird ausgeweitet, damit mehr pflegebedürftige Personen selbstständig bei sich zuhause leben können. Mit dem neuen Gesetz erhalten betreuende Angehörige diese Gutschrift auch, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung leichten Grades bezieht. Auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben Anspruch, wenn das Paar seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt lebt.

Anpassung des Anspruchs auf die Hilflosenentschädigung der IV und den Intensivpflegezuschlag

Überdies werden der Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder dahingehend angepasst, dass der Anspruch während eines Spitalaufenthalts des Kindes nicht mehr aufgehoben wird. Dauert der Spitalaufenthalt länger als einen Monat, werden die Hilfen weiterhin ausbezahlt, sofern die Anwesenheit der Eltern im Spital erforderlich ist.

Der Betreuungsurlaub für Eltern

Seit dem 1. Juli 2021 gewährt das neue Gesetz erwerbstätigen Eltern einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder tageweise.

Der Betreuungsurlaub betrifft verschiedene Gesetze. Hier eine Übersicht

https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2019/2991

Sekretariat advo5