Neues Gesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Sehr oft geraten Personen, die kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, in eine schwierige finanzielle Situation. Eine neue Anstellung zu finden, ist praktisch chancenlos. Das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose bezweckt die finanzielle Sicherung von Personen, die mit 60 Jahren oder später ausgesteuert werden und somit kein Anrecht mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben.

 Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben Personen, die frühestens im Monat, in dem sie ihr 60. Altersjahr erreichen, ausgesteuert werden. Weiter müssen sie mindestens 20 Jahre in der AHV versichert gewesen sein, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag. Das jährliche Einkommen muss mindestens 75% der AHV-Höchstrente betragen haben oder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausweisen. Als wirtschaftliche Voraussetzung müssen die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Ausserdem muss die anspruchsberechtigte Person über ein Vermögen von weniger als CHF 50'000 (alleinstehend) bzw. CHF 100'000 (Ehepaare) verfügen.

 Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um Bedarfsleistungen, die sich eng am Modell der Ergänzungsleistungen orientieren.

 Das neue Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1299/de

 Nathalie Lang