Beratung und Prozessführung

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrechts. Wir verfügen über eine reichhaltige Erfahrung in zivil- und sozialversicherungsrechtlichen Prozessen vor kantonalen Gerichten und vor dem Schweizerischen Bundesgericht.

In den Haftpflichtfällen finden wir für die meisten unserer Klienten auf dem Verhandlungsweg eine Lösung. Mitunter muss aber prozessiert werden. Dabei bürdet das Zivilprozessrecht den Geschädigten grosse Belastungen und Risiken finanzieller Art auf. Wir klären mit Ihnen ab, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung gegen diese Kosten versichert sind. Und wir prüfen, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung haben.

Um Sozialversicherungsleistungen muss oft prozessiert werden, hauptsächlich gegen die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung.

 

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