…weil der Invaliditätsgrad knapp unter 40% gelegen hat? Dann besteht seit dem 1. Januar 2024 Hoffnung, doch noch zu einer Rente zu kommen. Grund dafür ist eine Änderung der IV-Verordnung.
WeiterlesenSeit Jahren haben wir zusammen mit anderen Patientenanwält*innen, den Behindertenverbänden, den Medien und auch der Politik für fairere Gutachten gekämpft. Nun hat die Eidgenössische Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) der IV empfohlen, der PMEDA keine Gutachtenaufträge mehr zu erteilen, weil sie in deren Gutachten formale und inhaltliche Mängel festgestellt habe. Ein Erfolg.
WeiterlesenGrundsätzlich sind die Pensionskassen an den Entscheid der IV gebunden. Die Valora weigert sich aber dennoch, einer Versicherten ihre Rente zu bezahlen, obwohl sie zum Zeitpunkt ihrer Anstellung bei Valora erkrankte. Rechtsanwältin Lang kämpfte bis jetzt vergeblich um eine Rente der Pensionskasse.
WeiterlesenDas Bundesgericht hat im Urteil vom 18. Mai 2020 (BGer 9C_625/2019) entschieden, dass ein Versicherter zu Unrecht bezogene Rentenleistungen in der Höhe von CHF 176'442.—nicht mehr zurückerstatten muss. Im Entscheid ging es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rückforderungsanspruch der IV-Stelle verwirkt.
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Der Tagesanzeiger berichtet von zwei Fällen von advo5, bei denen der Regionalärztliche Dienst (RAD) der IV Luzern eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Beide Male hatte er sich allzu oberflächlich mit den medizinischen Akten auseinandergesetzt. Schlecht für die betroffenen Versicherten, schlecht aber auch für die IV…
WeiterlesenDas Bundesgericht äusserte sich zu den Anforderungen an eine ergebnisoffene und einzelfallgerechte Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Versicherten. Eine Berücksichtigung von lediglich positiven Ressourcen einer versicherten Person, wie intellektuelle Ressourcen und Leistungsorientiertheit, ist unzulässig. Das Bundesgericht verlangt, dass auch belastende Faktoren in die Beurteilung einbezogen werden müssen.
WeiterlesenOrdnet das Gericht in IV-Verfahren medizinische Gerichtsgutachten an, müssen die Kosten dafür grundsätzlich von den IV-Stellen getragen werden. Laut Bundesgericht rechtfertigt sich dies, weil die IV-Stelle notwendige medizinische Abklärungen versäumt und damit den Untersuchungsgrundsatz verletzt hat.
WeiterlesenIm Oktober 2000 erlitt Forstwart R.S. ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma, als ihm beim Fällen eines Baumes ein Ast auf den Kopf fiel. In einem dreijährigen intensiven Rehabilitationsprozess kämpfte er sich mit Hilfe der SUVA und der IV dank einer Umschulung teilweise zurück ins Erwerbsleben.
WeiterlesenIV bezahlt weniger Hilfsmittel als bisher: ein Rollstuhl muss genügen
WeiterlesenDie Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln in der IV (HVI) und die Hilfsmittelliste sind auf den 1.1.2013 angepasst worden.
WeiterlesenEin Elektrorollstuhl und ein Handrollstuhl sind ausreichend. Eine Frau bezog wegen Kinderlähmung seit 1990 eine ganze IV-Rente und eine Hilflosenentschädigung. Seit 2001 bestand eine schwere Hilflosigkeit.
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